Dienstvorschriften: Ab einem Wasserstand von 1.20 m beginnt der Soldat selbstaendig mit Schwimmbewegungen. Die Grusspflicht entfaellt hierbei.
Dienstvorschriften: Ab einem Wasserstand von 1.20 m beginnt der Soldat selbstaendig mit Schwimmbewegungen. Die Grusspflicht entfaellt hierbei.
Schreibe einen Kommentar